Energieausweise

Der Energieausweis ist ein Gütesiegel für die energetische Qualität von Gebäuden.

Er gibt über ungefähre Energiekosten Aufschluss und enthält bei Bestandsgebäuden Hinweise zu energetischen Schwachstellen sowie Modernisierungsempfehlungen für energiesparende Maßnahmen. Ob ein Verbrauchsausweis ausreichend oder ein Bedarfsausweis erforderlich ist, sollte je nach Anwendungszweck entschieden werden.

Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn Gebäude oder Gebäudeteile neu gebaut, verkauft, verpachtet, vermietet oder geleast werden. Seine Gültigkeit beträgt 10 Jahre.

Verbrauchsausweis

Ein Verbrauchsausweis wird auf der Grundlage des tatsächlichen Energieverbrauches der Nutzer, bereinigt um klimatische Einflüsse, angefertigt. Die ermittelten Energiekennwerte spiegeln demnach das Nutzerverhalten wieder und lassen keine eindeutige Aussage über Sanierungsmöglichkeiten zu.
Die Datenaufnahme kann auftraggeberseitig erfolgen. Wir behalten uns in diesem Fall eine Plausiblitätsprüfung der Daten vor.


Bedarfsausweis

BBedarfsausweise können für alle Gebäude ausgestellt werden und geben die tatsächlichen Eigenschaften des Gebäudes, wie Bausubstanz, Gebäudegeometrie und Heizanlagentechnik wieder. Das Nutzerverhalten, welches den Energieverbrauch beeinflusst und eine Vergleichbarkeit zwischen Gebäuden nur bedingt zulässt, wird nicht betrachtet.

Die Erstellung eines Bedarfsausweises ist mit einem höheren Aufwand verbunden und erfordert grundlegende Kenntnisse auf den Gebieten der Bauphysik, der Bauplanung, der Anlagentechnik und der aktuell geltenden Vorschriften. Für die Datenaufnahme ist ein Vor-Ort-Termin erforderlich.